Statut

Zu Information und besseren Lesbarkeit, veröffentlichen wir hier das

Statut

der Kommunistischen Partei Deutschlands

(KPD)

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Dieses Statut wurde vom 26. Parteitag der KPD am 12. Dezember 2009 beschlossen.
Ziffer 9 – Die Beitragsordnung –
geändert auf dem 29. Parteitag am 21.11.2015

Herausgeber : Zentralkomitee der KPD

Inhalt: Statut der KPD

  1.  

 

Einleitende Erklärung

Die Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands am 30. Dezember 1918 / 01. Januar 1919 war das bedeutsamste Ereignis in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. An diesem Tag wurde der Grundstein zu einer marxistischen Partei nach dem Vorbild der leninschen Kommunistischen Partei der Sowjetunion gelegt. Sie entstand unter dem Einfluß der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland und der Novemberrevolution in Deutschland. Die Kommunistische Partei Deutschlands setzte das Werk von Marx, Engels und Lenin fort.

Als revolutionäre Vorhut der Arbeiterklasse führte die Kommunistische Partei Deutschlands einen unermüdlichen Kampf für Demokratie und Sozialismus, für die nationale und soziale Befreiung von der imperialistischen Sklaverei und der Geißel des Krieges.

Die Geschichte der Kommunistischen Partei Deutschlands ist für immer mit dem Namen Ernst Thälmann verbunden, der die Partei erzog, unter dessen Führung sie sich zur revolutionären Massenpartei des deutschen Proletariats entwickelte. Durch ihre Treue zum Marxismus-Leninismus und die feste Freundschaft zur Sowjetunion wurde die Partei zur führenden Kraft im Kampf unseres Volkes für Frieden, Einheit, Demokratie und Sozialismus.

Dieser Tradition fühlen wir uns verpflichtet und können auf historische Siege der Kommunistischen Partei Deutschlands zurückblicken.

Die KPD ist eine marxistisch-leninistische Partei, der bewußte und organisierte Vortrupp und die höchste Form der Klassenorganisation der Arbeiterklasse.

Die KPD ist konsequenter Vertreter der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer natürlichen Verbündeten.

Die KPD ist Erbe und Bewahrer der Erfahrungen und Erkenntnisse des Klassenkampfes der revolutionären Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten in Deutschland.

Die KPD ist ein Teil der revolutionären internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung.

Die KPD steht fest in den Traditionen des Bundes der Kommunisten, des Spartakusbundes, der KPD und SED sowie ihrer hervorragenden Persönlichkeiten und ist konsequent dem Antifaschismus verpflichtet.

Die KPD ist Erbe und Bewahrer des Besten, was die deutsche Arbeiterklasse bisher erkämpfte, der sozialistischen Erfahrungen und Errungenschaften der DDR.

Die KPD ist eine einheitliche Kampforganisation, die durch die bewußte proletarische Disziplin zusammengehalten wird. Ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus, die Verbindung der innerparteilichen Demokratie mit zentraler Leitung und Disziplin, indem sie ständig die Richtigkeit ihrer Losungen im praktischen Kampf der Werktätigen überprüft, ihre Fehler nicht verhüllt. Durch Beachtung der Grundsätze der Kritik und Selbstkritik befähigt sie sich zu immer besserer Führung des Kampfes der Werktätigen. Sie ist stark durch ihre Geschlossenheit, durch die Einheit des Willens und des Handelns, die mit Abweichungen vom Programm, Verletzungen der Parteidisziplin und der Bildung fraktioneller Gruppierungen innerhalb der Partei unvereinbar ist.

Der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) ist die Jugendsektion innerhalb der KPD. Mitglieder und Kandidaten der KPD bis zum vollendeten 36. Lebensjahr können sich im Rahmen des KJVD zur Wahrnehmung spezifischer Jugendinteressen organisieren. Der KJVD erhält das Vorschlagsrecht für Delegierte auf allen Ebenen entsprechend dem Anteil der Mitglieder und Kandidaten im oben angegebenen Alter.

Die KPD ist Vorkämpfer für eine Sozialistische Deutsche Republik, die das Werk der Arbeiterklasse und der Millionen Werktätigen sein wird.

Die KPD bekämpft nicht Individuen, sondern die Klasse der Kapitalisten und ihre Institutionen.

Die KPD ist Gegner der weiteren reaktionären Unterwanderung des Grundgesetzes der BRD und kämpft für die Aufrechterhaltung solcher Bestimmungen, die im Interesse der Werktätigen genutzt werden können.

Das Programm und das Statut der KPD stellen hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewußtsein und die Moral der freiwillig in der KPD organisierten Mitglieder.

Der Name der Partei ist

Kommunistische Partei Deutschlands
Kurzbezeichnung: KPD

Der Sitz der Partei ist B e r l i n.

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I. Die Parteimitgliedschaft, Pflichten und Rechte

der Mitglieder und Kandidaten

1. Die Parteimitgliedschaft

Mitglied der Partei kann jeder werden, der

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • das Programm und das Statut der Partei anerkennt,
  • aktiv für die Verwirklichung der Ziele der KPD kämpft,
  • keiner anderen Partei angehört.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt grundsätzlich nach Absolvieren einer Kandidatenzeit von einem Jahr sowie gründlicher Prüfung in der zuständigen Organisation. Zuständig ist in der Regel die Zelle oder Regionalorganisation, in welcher der Betreffende seinen Wohnsitz hat. Das Zentralkomitee kann auf Vorschlag der Regionalorganisation / Landesorganisation Ausnahmen beschließen. Die Kandidatenzeit beginnt mit der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung zum Aufnahmeantrag. Nach erfolgreicher Kandidatur, durch aktive Teilnahme am Parteileben, erfolgt die Aufnahme als Mitglied unter Anrechung der Kandidatenzeit. Die Kandidatenzeit kann je nach Aktivität durch Beschluß der Mitgliederversammlung verkürzt oder verlängert werden.

Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Wo keine Zelle oder Regionalorganisation besteht, erfolgt die Aufnahme als Kandidat bzw. Mitglied durch die Landesorganisation bzw. durch das Zentralkomitee.

Die Kandidatenkarten und Mitgliedsbücher werden durch das Zentralkomitee ausgestellt. Sie werden den Kandidaten und Mitgliedern übergeben, bleiben Eigentum der Partei und sind nach dem Ausscheiden aus der Partei der zuständigen Leitung zu übergeben.

Ausländische Mitbürger können Mitglied der KPD werden. Im Falle einer Mitgliedschaft in einer Partei ihres Heimatlandes, muß diese für die Zeit der Mitgliedschaft in der KPD ruhen.

Mitgliedern, die vorher einer anderen kommunistischen oder Arbeiterpartei angehörten, wird die Mitgliedschaft in diesen Parteien angerechnet, wenn die Parteimitgliedschaft nicht länger als 3 Jahre ruhte.

Verdienstvolle Mitglieder, die vorbildwirkend in der politischen Arbeit für die Ziele der Partei wirksam sind, können durch das ZK zum Ehrenmitglied der Partei ernannt werden. Durch die Leitungen der Landesorganisationen sind entsprechende Vorschläge an das Zentralkomitee einzureichen.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluß.

Der Austritt ist durch das betreffende Mitglied grundsätzlich schriftlich bei seiner zuständigen Leitung zu erklären und protokollarisch nachzuweisen.

Erfolgt die Austrittserklärung in der Mitgliederversammlung ausnahmsweise mündlich, ist diese Erklärung protokollarisch festzuhalten.

2. Die Pflichten der Parteimitglieder

Jedes Mitglied und jeder Kandidat ist verpflichtet,

  • die politisch-ideologische und organisatorische Einheit und Reinheit der Partei als wichtigste Voraussetzung ihrer Kraft und Stärke zu wahren und gegen alle Angriffe zu schützen,
  • sich in geeigneter Form Kenntnisse des Marxismus-Leninismus anzueignen, vor allem durch das Studium der Werke von Marx, Engels, Lenin, Stalin und anderer bedeutender Marxisten/Leninisten,
  • immer und überall als Parteimitglied aufzutreten und im persönlichen Leben den Namen eines Parteimitgliedes hoch und rein zu halten,
  • sich unabhängig von seiner Funktion in der Parteiorganisation zu organisieren und dort aktiv mitzuwirken,
  • in Treue zur Sache der Partei sowie mit revolutionärer Wachsamkeit und Disziplin die Kampfkraft der Partei zu stärken,
  • gefaßte Beschlüsse anzuerkennen und an ihrer Durchführung mitzuarbeiten,
  • Kritik und Selbstkritik ohne Ansehen der Person zu üben, um Mängel in der Arbeit der Partei aufzudecken und zu überwinden, dazu Vorschläge zu unterbreiten sowie den Meinungsstreit zu fördern,
  • die Jugendarbeit zu unterstützen und zu fördern,
  • die Partei und ihre Ziele vor allem in der Öffentlichkeit überall bekannt zu machen, neue Mitglieder für die Partei zu gewinnen,
  • aktiv in Organisationen, Vereinen und Verbänden zu arbeiten, die in ihren Grundsätzen eine soziale Sicherung mit antiimperialistischer demokratischer Zielstellung anstreben (Faschistische Organisationen sind ausgeschlossen),
  • den Beitrag regelmäßig und in der festgelegten Höhe zu bezahlen,
  • das Zentralorgan der KPD „Die Rote Fahne” und die Schriftenreihe der KPD zu lesen und weiter zu verbreiten.

3. Die Rechte der Parteimitglieder

Jedes Mitglied und jeder Kandidat haben das Recht,

  • in ihrer Parteiorganisation und in der Parteipresse an der Erörterung aller Fragen der Politik der Partei und ihrer praktischen Arbeit teilzunehmen, ihre Meinung frei zu äußern, Kritik zu üben und Vorschläge zu unterbreiten,
  • anwesend zu sein und ihre Meinung zu äußern, wenn in ihrer Organisation oder in übergeordneten Leitungen zu ihrer Person Stellung genommen wird und Beschlüsse gefaßt werden sollen,
  • sich in allen Fragen an die übergeordneten Parteiorgane zu wenden und eine Antwort zu erhalten.

Mitglieder haben das Recht, an den Parteiwahlen teilzunehmen und als Vorschlag für eine Wahlfunktion aufgestellt zu werden.

Kandidaten haben bei Parteiwahlen und bei Beschlußfassungen kein Stimmrecht und können nicht für Wahlfunktionen kandidieren.

4. Ordnungsmaßnahmen

Jede Ordnungsmaßnahme ist mit einer klärenden, kameradschaftlichen Aussprache einzuleiten und protokollarisch festzuhalten.

Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und Kandidaten sind:

  • Kritik vor der Mitgliederversammlung
  • Mißbilligung
  • Verwarnung
  • Streichung (nur für Mitglieder)
  • Ausschluß (nur für Mitglieder).

Die Ordnungsmaßnahmen Kritik, Mißbilligung oder Verwarnung sind durch die betreffenden Mitgliederversammlungen mit einfacher Mehrheit zu beschließen und im Protokoll schriftlich zu begründen. Sie sind anzuwenden bei Verletzung der Pflichten als Parteimitglied, die eine Streichung oder den Ausschluß nicht rechtfertigen.

Entrichten Mitglieder ohne zwingenden Grund mehr als drei Monate keinen Beitrag und/oder leisten längere Zeit keine aktive Parteiarbeit, kann von der zuständigen Mitgliederversammlung die Streichung der Mitgliedschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Der Betreffende ist durch die Leitung davon zu informieren. Er hat das Recht, dazu persönlich oder schriftlich Stellung zu nehmen, sowie Einspruch bei der zuständigen KSK einzulegen.

Die zuständige KSK prüft, behandelt und bestätigt diese Ordnungsmaßnahme oder lehnt sie ab. Die Entscheidung der KSK ist schriftlich zu begründen und dem Antragsteller sowie dem Betreffenden mitzuteilen.

Den Antrag auf Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung der Regionalorganisation bzw. Landesorganisation mit Zweidrittelmehrheit und stellt den Antrag an die zuständige KSK zwecks sorgfältiger Prüfung. Das Ergebnis ist dem zuständigen Organ sowie dem Betreffenden mitzuteilen.

Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen das Statut verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt. Ein Ausschlußverfahren ist insbesondere gerechtfertigt bei:

  • parteifeindlichem Verhalten,
  • schweren Verstößen gegen Programm und Statut der Partei,
  • grober Mißachtung und Verletzung der Beschlüsse,
  • Verletzung des Prinzips der Einheit und Reinheit der Partei und der innerparteilichen Demokratie sowie der Parteidisziplin,
  • Mißbrauch von Parteifunktionen und/oder Wahlämtern,
  • schwerer Schädigung des Ansehens der Partei, vor allem in der Öffentlichkeit.

Das Mitglied, gegen das ein Ausschlußverfahren eingeleitet wird, hat das Recht und die Pflicht, an diesem Verfahren aktiv mitzuarbeiten, um die näheren Umstände klären zu helfen.

Jedes Mitglied hat das Recht, gegen seinen Ausschluß Einspruch bei der Zentralen Kontroll-/Schieds-Kommission (ZKSK) einzulegen.

Die ZKSK hat den Einspruch zu prüfen, zu behandeln und das Ergebnis dem Antragsteller und dem Auszuschließenden mitzuteilen.

Ist keine eindeutige Entscheidung möglich, ist das Verfahren im ZK der Partei zu behandeln. Grundlage dafür ist das Ergebnis der Prüfung durch die ZKSK.

Gegen Mitglieder, die dem ZK bzw. den Landesleitungen angehören oder durch diese in Funktionen berufen wurden, kann nur auf Antrag des ZK oder der Landesorganisation bzw. mit deren Zustimmung ein Ausschlußverfahren bei der ZKSK beantragt werden.

In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, kann das ZK oder die Leitung einer Landesorganisation ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung der ZKSK entbinden.

Die Organisationen, denen diese Leitungsmitglieder bzw. Funktionäre angehören, haben das Recht und die Pflicht, das ZK und die Landesleitung über entsprechendes Fehlverhalten zu informieren.

Die Organisationen haben die Pflicht, am Ausschlußverfahren aktiv mitzuarbeiten und das Recht, bei den zuständigen Leitungen bzw. bei der ZKSK Einspruch zu erheben.

Die ZKSK prüft, behandelt und bestätigt die Ordnungsmaßnahme oder lehnt sie ab. Die Entscheidung der ZKSK über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem Antragsteller sowie dem Betreffenden mitzuteilen.

Der Antrag auf Ausschluß eines Mitgliedes des ZK erfordert die Zweidrittelmehrheit des ZK.

Gestrichene, Ausgetretene oder Ausgeschlossene können mit schriftlicher Bürgschaft von zwei Mitgliedern nach 2 Jahren eine erneute Mitgliedschaft beantragen.

5. Maßnahmen gegen Landes- und Regionalorganisationen sowie Zellen

Die Auflösung und der Ausschluß nachgeordneter Organisationen sowie die Entbindung deren Leitungen von ihren Aufgaben sind nur wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Statut der Partei zulässig.

Als parteifeindliches Verhalten und damit schwerwiegende Verstöße sind zu werten:

  • schwere Schädigung des Ansehens der Partei,
  • Mißbrauch der Parteifunktionen,
  • Verletzung des Prinzips der Einheit und Reinheit der Partei.

Maßnahmen gegen Landes- oder Regionalleitungen sind grundsätzlich durch das Zentralkomitee der Partei einzuleiten, zu begründen und mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Dem Beschluß des ZK hat die Behandlung durch die Zentrale Kontroll-/Schieds-Kommission voraus zu gehen.

Einsprüche gegen den Beschluß des ZK sind an die ZKSK zur Behandlung zu richten.

Der Beschluß zu Maßnahmen gegen Landesorganisationen ist auf dem nächsten Parteitag zu bestätigen und tritt bei Nichtbestätigung außer Kraft.

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II. Der Parteiaufbau

und die innerparteiliche Demokratie

1. Das Organisationsprinzip der KPD ist der Demokratische Zentralismus

Dieses Prinzip besagt:

  • Alle Leitungen der Partei werden von unten nach oben demokratisch gewählt.
  • Alle Leitungen und Funktionäre sind zur Rechenschaftslegung über ihre Arbeit und zur regelmäßigen Berichterstattung vor der Organisation, durch die sie gewählt wurden, verpflichtet.
  • Funktionäre höherer Leitungsorgane berichten in ihren Organisationen (und anderen) über ihre Arbeit in den Leitungen und Kommissionen.
  • Alle Beschlüsse der übergeordneten Organe sind für die Nachgeordneten verbindlich.
  • Grundlegende Beschlüsse, wie zum Statut, Programm oder Wahlen, sind in der gesamten Partei vor Beschlußfassung zu diskutieren.
  • Höchstes Prinzip der Arbeit der Leitungen und Organisationen ist die Kollektivität. Sie schließt die persönliche Verantwortung der einzelnen Genossen ein.
  • Personenkult und Zersetzung der innerparteilichen Demokratie werden in der Partei nicht geduldet. Fraktionstätigkeit ist unzulässig.
  • Ideologische und organisatorische Wachsamkeit sind in jeder Organisation durchzusetzen und bindet die Informationspflicht von oben nach unten sowie umgekehrt in sich ein.

Das Parteiengesetz der BRD ist für alle Organisationen der KPD bindend.

 

2. Der Parteiaufbau

Die KPD ist nach dem Territorialprinzip aufgebaut. Das bedeutet, daß die Parteimitglieder in der für ihren Wohnort territorial zuständigen Organisation Mitglied sind und dort aktiv Parteiarbeit leisten. (In gesonderten Fällen entscheidet die übergeordnete Parteileitung.)

Die KPD ist untergliedert in:

  • Parteizellen, die aus mindestens drei Mitgliedern bestehen,
  • Regionalorganisationen,
  • Landesorganisationen.

Strukturveränderungen zur Bildung/Auflösung von Landesorganisationen sind durch das Zentralkomitee zu entscheiden und vom nächsten Parteitag zu bestätigen. Die Landesorganisationen entscheiden über die Bildung/Auflösung von Zellen und Regionalorganisationen in ihren Verantwortungsbereichen.

3. Die Gremien der Partei

Die höchsten Gremien der Partei sind für die

  • Gesamtpartei der Parteitag,
  • Landesorganisation die Landesdelegiertenkonferenz bzw. die Landesmitgliederversammlung,
  • Regionalorganisation die Mitgliederversammlung,
  • Zelle die Mitgliederversammlung.

Alle Leitungen der Partei werden direkt und geheim gewählt. Die personelle Stärke der Leitungen wird vom Parteitag und den zuständigen Leitungen bestimmt. Die Wahl der Leitungen erfolgt alle zwei Jahre:
auf dem Parteitag für die Gesamtpartei,
auf den Landesdelegiertenkonferenzen bzw. Landesmitgliederversammlungen für die Landesorganisationen,
in den Mitgliederversammlungen für die Regionalorganisationen und Zellen.

Die innerparteilichen Wahlen finden auf der Grundlage der Wahlordnung der KPD statt.

4. Die Aufgaben der Organe der Partei

4.1. Der Parteitag

Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei. Er berät und beschließt die Strategie und Taktik der Partei, das Programm und das Statut bzw. deren Abänderungen. Er nimmt die schriftlichen Rechenschaftsberichte des ZK, der Zentralen Finanz-Revisionskommission (ZFRK) und der Zentralen Kontroll-/Schiedskommission (ZKSK) entgegen und faßt dazu entsprechende Beschlüsse. Der Parteitag beschließt die Wahlordnung, die Zentrale Finanz-Revisionsordnung und die Zentrale Kontroll-/Schiedskommissionsordnung bzw. deren Abänderungen. Er berät und beschließt über Anträge der Parteitagsdelegierten sowie von Organisationen und Kommissionen der Partei.

Er berät und beschließt über Revisionen und Beschlüsse des ZK und der Zentralen Kontroll-/Schiedskommission entsprechend den Ordnungen. Der Parteitag wählt den Vorsitzenden der Partei, die Mitglieder des ZK, die Kandidaten des ZK, die Zentrale Finanz-Revisionskommission und die Zentrale Kontroll-/Schiedskommission mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Die schriftliche Einberufung der Parteitage und die Bekanntgabe der Tagesordnung müssen mindestens acht Wochen vor Beginn des Parteitages durch das ZK erfolgen.

Der Parteitag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind. Die Zahl der Delegierten für die einzelnen Landesorganisationen wird durch das ZK, in Abstimmung mit den Landesleitungen, gemäß der Mitgliederzahl der Landesorganisationen beschlossen. (In der Regel 1 Delegierter auf 5 Mitglieder.)

Der Parteitag faßt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Die Beschlüsse des Parteitages sind schriftlich, mit Unterschrift und gesiegelt, nachzuweisen und aufzubewahren.

Auf Verlangen von 50 Prozent der Mitglieder der Partei oder durch das Zentralkomitee kann ein Außerordentlicher Parteitag einberufen werden. Seine Einberufung erfolgt in gleicher Form wie zu einem Parteitag.

4.2. Das Zentralkomitee

Das Zentralkomitee ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei. Es führt die Beschlüsse des Parteitages durch und leitet die gesamte ideologische und organisatorische Arbeit der Partei. Dazu faßt es Beschlüsse und Arbeitsrichtlinien. Die Kandidaten des ZK haben beratende Stimme. Das Zentralkomitee vertritt die Gesamtpartei als juristische Person gegenüber anderen Parteien, den Organen des Staates und im Rechtsverkehr.

Das Zentralkomitee organisiert und leitet die internationale Arbeit der Partei.

Scheiden Mitglieder aus dem Zentralkomitee aus, kann es auf dem Parteitag gewählte Kandidaten des ZK als Mitglieder des ZK bestätigen.

Das Zentralkomitee beschließt die Bildung und Auflösung von Gliederungen der KPD.

Das Zentralkomitee tagt auf der Grundlage von Arbeitsplänen in der Regel vierteljährlich bzw. nach Notwendigkeit. Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees können Vorschläge zur Tagesordnung der ZK-Tagungen unterbreiten.

Das Zentralkomitee wählt aus seinen vom Parteitag gewählten Mitgliedern die Stellvertreter des Vorsitzenden und das Sekretariat des ZK.

Das Zentralkomitee beruft die Ideologische Kommission, die Kommission für internationale Zusammenarbeit, die Kommission für Wirtschaftspolitik und die Redaktion „Die Rote Fahne”.

Das Zentralkomitee setzt Beauftragte für bestimmte Arbeitsaufgaben ein. Es beruft bei Notwendigkeit Arbeitsgruppen.

Das Zentralkomitee informiert die Parteiorganisationen nach jeder Tagung in dem Presseorgan der Partei über seine Tätigkeit, die gefaßten Beschlüsse und die den Parteiorganisationen daraus erwachsenden Aufgaben. Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werten dessen Beratungen aus, berichten in ihren und anderen Organisationen und geben Hinweise für die weitere Arbeit.

Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees sind berechtigt, in Abstimmung mit dem Sekretariat, Gäste zu den ZK-Tagungen einzuladen.

4.3. Das Parteiaktiv

In das Parteiaktiv werden bewährte Mitglieder und Funktionäre der Partei berufen. Die Mitglieder des Parteiaktivs sind durch das Zentralkomitee nach jedem Parteitag für die Zeit bis zum nächsten Parteitag namentlich festzulegen.

Das Zentralkomitee kann zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen und Beschlüsse und in Auswertung von ZK-Tagungen das Parteiaktiv einberufen. Es ist beratendes Organ. Seine Empfehlungen können durch das ZK zum Beschluß erhoben werden.

Die Parteiaktivtagung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden zu einem Parteitag erklärt werden.

4.4. Das Sekretariat

Das Sekretariat führt zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Partei, organisiert und koordiniert die Durchführung der Beschlüsse des ZK und beschließt erforderliche Maßnahmen. Es ist dem ZK rechenschaftspflichtig. Es leitet die Landesleitungen an und arbeitet auf der Grundlage der Halbjahresarbeitspläne des Zentralkomitees der KPD.

Dem Sekretariat des ZK gehören an:

  • der Vorsitzende der Partei,
  • die Stellvertreter des Vorsitzenden,
  • der Hauptkassierer,
  • weitere Mitglieder des ZK.

Der Vorsitzende der ZKSK, der Vorsitzende der ZFRK und der Chefredakteur des Zentralorgans der Partei „Die Rote Fahne” haben das Recht, an den Sitzungen des Sekretariats teilzunehmen.

4.5. Die Landesorganisation

Die Landesleitung leitet die laufende Arbeit der Landesorganisation zur Durchführung der Beschlüsse des Parteitages, des ZK und der eigenen Organisation. Für die Erfüllung bestimmter Aufgaben können Kommissionen berufen werden. Auf Beschluß der Landesleitung können Regionalorganisationen gebildet werden.

Die Landesdelegiertenkonferenz bzw. Landesmitgliederversammlung tagt nach Notwendigkeit, aber mindestens einmal jährlich, und wird schriftlich vier Wochen vor Tagungsbeginn von der Landesleitung einberufen.

Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten bzw. der Mitglieder anwesend sind.

Die Delegierten werden durch die Zellen und Regionalorganisationen gewählt. Ihre Anzahl wird von der Landesleitung in Abstimmung mit den Regionalleitungen und Zellen bestimmt.

Die Landesdelegiertenkonferenz bzw. die Landesmitgliederversammlung erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Sie nimmt die Rechenschaftsberichte der Landesleitung und der Finanz-Revisionskommission sowie der Kontroll-/Schiedskommission entgegen und faßt dazu entsprechende Beschlüsse.
  • Sie beschließt die Aufgaben für die Landesorganisation für einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage der Beschlüsse des Parteitages und des Zentralkomitees sowie der eigenen Beschlüsse.
  • Sie berät und beschließt über Anträge von Organisationen, Kommissionen, von Delegierten und Mitgliedern.
  • Sie wählt die Delegierten zum Parteitag.
  • Sie wählt die Landesleitung, die Finanz-Revisions-Kommission und die Kontroll-/Schiedskommission bzw. den Finanzrevisor und den Kontroll-/Schiedsobmann mit einfacher Mehrheit.

Die Landesleitung wählt ihren Vorsitzenden, die Stellvertreter, den Kassierer sowie bei Notwendigkeit das Sekretariat der Landesleitung mit einfacher Mehrheit.

Die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung des Sekretariats bestimmt die Landesleitung.

Die Landesleitung tagt mindestens alle drei Monate, entsprechend des Arbeitsplanes der Landesleitung.

Sie hat das Recht, Vorschläge zur Tagesordnung der ZK-Sitzungen dem Sekretariat des Zentralkomitees zu unterbreiten.

4.6. Die Regionalorganisation

Die Regionalorganisation führt regelmäßig Mitgliederversammlungen durch und sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Partei durch konkrete Auftragserteilung an ihre Mitglieder.

Die Regionalorganisation organisiert die politische Arbeit im Wirkungsbereich und sichert die Zusammenarbeit mit allen fortschrittlichen Kräften.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Sie erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Sie nimmt die Rechenschaftsberichte der Landesleitung und der Finanz-Revisionskommission sowie der Kontroll-/Schiedskommission entgegen und faßt dazu entsprechende Beschlüsse.
  • Sie beschließt die Aufgaben für die Landesorganisation für einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage der Beschlüsse des Parteitages und des Zentralkomitees sowie der eigenen Beschlüsse.
  • Sie berät und beschließt über Anträge von Organisationen, Kommissionen, von Delegierten und Mitgliedern.
  • Sie wählt die Delegierten zum Parteitag.
  • Sie wählt die Landesleitung, die Finanz-Revisions-Kommission und die Kontroll-/Schiedskommission bzw. den Finanzrevisor und den Kontroll-/Schiedsobmann mit einfacher Mehrheit.

Die Landesleitung wählt ihren Vorsitzenden, die Stellvertreter, den Kassierer sowie bei Notwendigkeit das Sekretariat der Landesleitung mit einfacher Mehrheit.

Die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung des Sekretariats bestimmt die Landesleitung.

Die Landesleitung tagt mindestens alle drei Monate, entsprechend des Arbeitsplanes der Landesleitung.

Sie hat das Recht, Vorschläge zur Tagesordnung der ZK-Sitzungen dem Sekretariat des Zentralkomitees zu unterbreiten.

4.6. Die Regionalorganisation

Die Regionalorganisation führt regelmäßig Mitgliederversammlungen durch und sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Partei durch konkrete Auftragserteilung an ihre Mitglieder.

Die Regionalorganisation organisiert die politische Arbeit im Wirkungsbereich und sichert die Zusammenarbeit mit allen fortschrittlichen Kräften.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Sie erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Sie nimmt den Rechenschaftsbericht der Leitung der Regionalorganisation und des Revisors entgegen und faßt dazu entsprechende Beschlüsse.
  • Sie beschließt die Aufgaben der Regionalorganisation für einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage der Beschlüsse des Parteitages, des Zentralkomitees und der Landesleitung.
  • Sie wählt die Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz.
  • Sie wählt die Leitung der Regionalorganisation, welcher der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassierer und weitere Mitglieder angehören.
  • Sie wählt einen Revisor.
  • Sie wählt einen Kontroll-/Schieds-Obmann.

Die Regionalorganisation arbeitet nach einem Arbeitsplan.

4.7. Die Zelle

Die Zelle ist die kleinste Organisationsform der Partei. Sie führt regelmäßig Mitgliederversammlungen durch und sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Partei durch konkrete Auftragserteilung an ihre Mitglieder.

Sie organisiert die politische Arbeit im Wirkungsbereich und sichert die Zusammenarbeit mit allen fortschrittlichen Kräften. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsitzende ist für die Finanzen verantwortlich.

Die Zellen arbeiten nach einem Arbeitsplan. Sie unterstehen der zuständigen Regionalorganisation oder der Landesorganisation.

5. Teilnahme an den Wahlen zu den Parlamenten

Die Aufstellung der Kandidaten für Wahlen zu den Kommunalparlamenten, zu Kreis- und Landtagen sowie zum Bundestag erfolgt auf Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen bzw. Wahlparteitagen. Die Wahl der Kandidaten ist in geheimer Abstimmung vorzunehmen und mit Protokoll abzuschließen. Gewählte Abgeordnete sind Mandatsträger der KPD und der Partei gegenüber verantwortlich sowie ihren Zielen und ihrer Politik verpflichtet.

6. Die Finanz-Revisionskommission

Finanz-Revisionskommissionen (FRK) werden auf Parteitagen für die Gesamtpartei, auf Landesdelegiertenkonferenzen bzw. Landesmitgliederversammlungen und in Regionalorganisationen gewählt.

Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Bei Organisationen mit geringer Stärke wird ein Revisor gewählt.

Grundlagen der Arbeiten der Finanz-Revisions-Kommissionen sind:

  • das Programm,
  • das Statut,
  • die Finanz-Revisionsordnung,
  • die Beitrags- und die Finanzordnung,
  • der bestätigte Arbeitsplan.

Die Finanz-Revisionskommissionen bzw. Revisoren prüfen regelmäßig die Finanzwirtschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich, die regelmäßige und richtige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und die sorgsame Verwendung der Finanzen und materiellen Mittel. Die Vorsitzenden der Finanz-Revisionskommissionen bzw. Revisoren können an den Sitzungen des Zentralkomitee bzw. der Landes- und Regionalleitungen mit beratender Stimme teilnehmen und haben das Recht, Vorschläge zur Tagesordnung zu unterbreiten.

7. Die Kontroll-/Schiedskommissionen

Kontroll-/Schiedskommissionen (KSK) werden vom Parteitag und den Landesdelegiertenkonferenzen gewählt.

Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern. Aus ihrer Mitte wählen sie den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Bei Organisationen mit geringer Stärke wird ein Kontroll-/Schieds-Obmann gewählt.

Grundlagen der Tätigkeiten sind:

  • das Programm,
  • das Statut,
  • die Kontroll-/Schieds-Kommissionsordnung,
  • der bestätigte Arbeitsplan.

Näheres regelt die Kontroll-/Schieds-Kommissionsordnung.

Die Vorsitzenden der Kontroll-/Schieds-Kommissionen bzw. der Kontroll-/Schieds-Obmann können an der Sitzung des Zentralkomitees bzw. der Landes- und Regionalleitungen mit beratender Stimme teilnehmen und haben das Recht, Vorschläge zur Tagesordnung zu unterbreiten.

8. Finanzen der Partei

Die KPD finanziert sich:

  • aus Beiträgen der Mitglieder und Kandidaten,
  • aus Spenden und anderen Einnahmen und Zuwendungen.

Näheres regeln die Beitrags- und die Finanzordnung.

9. Die Beitragsordnung

Die Mitglieder und Kandidaten zahlen Beitrag nach ihrem Nettoeinkommen wie folgt:

Nettoeinkommen
monatlich
Beitrag
monatlich
bis 250,00 € 1,80 €
bis 350,00 € 2,50 €
bis 425,00 € 3,00 €
bis 500,00 € 3,50 €
bis 625,00 € 4,50 €
bis 750,00 € 6,50 €
bis 875,00 € 8,00 €
bis 1.000,00 € 11,00 €
bis 1.250,00 € 14,00 €
bis 1.500,00 € 19,50 €
bis 2.000,00 € 31,00 €
bis 2.500,00 € 46,00 €
bis 3.000,00 € 59,00 €

Für jede weiteren 500,00 € erhöht sich der Beitrag um 25,00 €.

Der Aufnahmebeitrag beträgt 2,50 €.

An das Zentralkomitee sind 60 Prozent des Beitragsaufkommens abzuführen. Über die Verwendung der verbleibenden 40 Prozent entscheiden die Leitungen der Landesorganisationen eigenständig.

10. Die Finanzordnung

  1. Zur Erfüllung der Aufgaben der Partei werden die dafür erforderlichen Mittel durch
  • Beiträge der Mitglieder und Kandidaten, Beiträge zum Solidaritätsfonds,
  • Aufnahmebeiträge,
  • Spenden,
  • Zuwendungen und andere Einnahmen erbracht.
  1. Um für eine ordnungsgemäße Verwaltung der Vermögens- und Geldmittel Sorge zu tragen, wird in allen Organisationsebenen ein Kassierer und im Zentralkomitee ein Hauptkassierer gewählt. Diese sind stets Mitglied der Leitung. In den Zellen ist die Verwaltung der Mittel dem Vorsitzenden zu übertragen. In allen Organisationsebenen ist nur eine Kasse zu führen. Die Kassierer sind für die Erarbeitung und Vorlage der jährlichen Kassenberichte in der jeweiligen Organisationsebene verantwortlich.
  2. Die Kassenführung erfolgt auf der Grundlage von Finanzplänen. In allen Organisationsebenen ist durch den Hauptkassierer eine einheitliche Buchführung zu organisieren. Am Ende des Geschäftsjahres sind die Kassierer verpflichtet, den Leitungen sowie der nächsthöheren Organisationsebene Kassenberichte vorzulegen.
  3. Die Kassenberichte müssen exakt den Nachweis über Einnahmen und Ausgaben, nach Positionen getrennt, erbringen und mit den notwendigen Erläuterungen versehen sein. Der Kassenbericht ist schriftlich der nächsthöheren Organisationsebene in einer Frist von vier Wochen nach Ende des Geschäftsjahres vorzulegen.
  4. Alle Parteigliederungen und ihre Kassierer sind verpflichtet, dem Hauptkassierer der Partei die Finanzen in dem jeweiligen Organisationsbereich jederzeit offen zu legen.
  5. Die Finanzmittel und materiellen Mittel aller Organisationen in der KPD, von der Zelle bis zum Zentralkomitee, sind Eigentum der Kommunistischen Partei Deutschlands und werden von den jeweiligen Organisationen verwaltet.
  6. Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel monatlich kassiert. Die Anteile an das Zentralkomitee sind monatlich abzuführen.
  7. Das Zentralkomitee ist berechtigt, Spendenmarken für „Extrabeiträge” auszugeben. Diese werden beim Zentralkomitee abgerechnet. Mitglieder der Partei, die in Wahrnehmung öffentlicher Ämter und Mandate Bezüge erhalten, führen diese nach Abzug ihrer Kosten für die Ausübung des Amtes an das Zentralkomitee der Partei ab.
  8. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  9. Das Zentralkomitee hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die der Partei innerhalb eines Kalenderjahres (Rechnungsjahr) zugeflossen sind, Rechenschaft entsprechend dem Parteiengesetz zu legen. Der Rechenschaftsbericht ist bis zum 30. September des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen. Die Landes- und Regionalorganisationen haben Rechenschaftsberichte über die Herkunft und Verwendung der ihnen innerhalb eines Rechnungsjahres zugeflossenen Mittel an das Zentralkomitee bis zum 15.04. des folgenden Jahres zu übergeben.
  10. Stehen der Partei entsprechend § 18, Abs. 3 und 4 des Parteiengesetzes staatliche Mittel zur Verfügung, entscheidet das Zentralkomitee über die anteilige Verwendung dieser Mittel in den Organisationsebenen. Verursachen Landesorganisationen oder diesen nachgeordnete Regionalorganisationen Rückforderungen der staatlichen Mittel aufgrund zu Unrecht ausgewiesener Spenden und Zuwendungen nach den Vorschriften des § 31a des Parteiengesetzes, verlieren sie ihren Anspruch auf die dafür anteiligen Mittel.

11. Auflösung der Partei

Die Auflösung der Kommunistischen Partei Deutschlands oder ein Zusammenschluß mit anderen Parteien kann nur auf einem Parteitag beschlossen werden.

Die Auflösung oder der Zusammenschluß werden wirksam, wenn mindestens 75 Prozent der Mitglieder zustimmen.

12. Schlußbestimmungen

Neufassungen und Änderungen des Statuts können nur auf einem Parteitag beschlossen werden. Das Statut in der vorliegenden Fassung wurde auf dem 26. Parteitag der KPD am 12. Dezember 2009 beschlossen.

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Wahlordnung

der Kommunistischen Partei Deutschlands

Wahlen finden in der Kommunistischen Partei Deutschlands

  • in den Zellen, Orts- und Kreisorganisationen alle zwei Jahre,
  • in den Landes-/Regionalorganisationen und der Gesamtpartei ebenfalls alle zwei Jahre statt.

In den Zellen, Orts- und Kreisorganisationen werden die neuen Leitungen in Wahlberichtsversammlungen aller Mitglieder gewählt.

Die Landes-/Regionalleitungen, die Landes-/Regional-Finanzrevisionskommissionen und Landes-Kontroll-/ Schiedskommissionen werden auf Landes-/Regional-Delegiertenkonferenzen bzw. Landes-/Regional-Mitgliederversammlungen gewählt.

Das Zentralkomitee, der Vorsitzende der KPD, die Zentrale Finanz-Revisions-Kommission und die Zentrale Kontroll-/ Schieds-Kommission werden auf Parteitagen gewählt.

Auf den Wahlberichtsversammlungen, den Landesdelegiertenkonferenzen bzw. den Landesmitgliederversammlungen und dem Parteitag legen die entsprechenden Leitungen bzw. das Zentralkomitee, die Finanz-Revisions-Kommissionen und die Kontroll-/Schiedskommissionen Rechenschaft über die in der abgelaufenen Wahlperiode geleistete Arbeit ab.

Über die Rechenschaftsberichte ist eine gründliche Diskussion zu führen.

Gleichzeitig beschließen der Parteitag, die Delegiertenkonferenzen und die Wahlberichtsversammlungen die Aufgaben für die kommende Wahlperiode in ihrem Verantwortungsbereich.

Die Einberufung der Landesdelegiertenkonferenzen bzw. der Landesmitgliederversammlungen und des Parteitages sowie die Wahl der Delegierten und ihre Anzahl in den einzelnen Organisationen regelt das Statut der Partei.

Die Stärke der zu wählenden Leitungen wird von den Wahlberichtsversammlungen, den Landesdelegiertenkonferenzen bzw. Landesmitgliederversammlungen und dem Parteitag bestimmt.

Wahlen in der KPD sind grundsätzlich geheim.

Zur Durchführung der geheimen Wahlen werden Wahlkommissionen gewählt. Ihre Mitglieder können nicht für die entsprechenden Leitungen kandidieren.

Die Wahlkommissionen sichern die Aufstellung der Kandidaten, die Erarbeitung der Wahlscheine und die Durchführung und Auswertung der Wahl.

In den Parteizellen leitet ein Mitglied die Wahl des Zellensekretärs und seines Stellvertreters.

Bei allen Wahlen sind diejenigen Kandidaten, die die meisten, mindestens aber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (50 Prozent +1) auf sich vereinen, gewählt.

Über jede durchgeführte Wahl ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, welches die Einzelergebnisse für alle gewählten und nicht gewählten Kandidaten ausweist.

Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Wahlkommission zu unterzeichnen, außerdem ist es vom neugewählten Vorsitzenden und zwei Leitungsmitgliedern zu bestätigen.

Es wird bei der neuen Leitung hinterlegt und der übergeordneten Leitung, zusammen mit dem Bericht über die Wahlberichtsversammlung bzw. die Delegiertenkonferenz übersandt.

Neufassungen und Änderungen der Wahlordnung der KPD können nur auf einem Parteitag beschlossen werden.

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Finanz-Revisionsordnung

der Kommunistischen Partei Deutschlands

Der Parteitag der KPD wählt eine Zentrale Finanz-Revisions-Kommission für die Gesamtpartei.

Auf Landes-/Regional-Delegiertenkonferenzen bzw. Mitgliederversammlungen werden Finanz-Revisions-Kommissionen in geheimer Wahl gewählt.

Die Anzahl der Kommissionsmitglieder sollte mindestens drei betragen.

Dort, wo die Mitgliederzahl der Organisation zu gering ist, muß mindestens ein Revisor gewählt werden. Bei Aufgaben, die seine Möglichkeiten überschreiten, erhält er Unterstützung durch die Zentrale Finanz-Revisions-Kommission.

In der Regel sollten die Mitglieder der Finanz-Revisions-Kommission keiner anderen Leitung oder anderen Kommission angehören.

Grundlagen der Arbeit der Finanz-Revisions-Kommissionen sind:

  • das Programm,
  • das Statut,
  • die Finanz-Revisionsordnung,
  • die Finanz- und Beitragsrichtlinie.

Rechte und Aufgaben der Finanz-Revisions-Kommissionen

Als von ihren Leitungen unabhängige Kommissionen haben sie das Recht, an allen Leitungssitzungen in ihrem Verantwortungsbereich teilzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Finanzen der Partei und die Verwendung der Mittel auf ihre Rechtsmäßigkeit zu kontrollieren. Es obliegt der Kommission, zu prüfen, ob das parteieigene Inventar effektiv eingesetzt ist.

Die Mitglieder der Finanz-Revisions-Kommissionen haben jederzeit das Recht, in alle Finanzunterlagen und Inventuren in ihrem Verantwortungsbereich Einsicht zu nehmen sowie ordnungsgemäß aufbereitete Unterlagen anzufordern und zu prüfen. Alle Leitungen sind verpflichtet, die Tätigkeit der Finanz-Revisions-Kommissionen zu unterstützen. Über jede Prüfung ist ein Prüfprotokoll anzufertigen und der jeweiligen Leitung zur Verfügung zu stellen. Die erteilten Auflagen sind durch die Leitungen zu realisieren.

Rechenschaftspflicht

Die Finanz-Revisions-Kommissionen sind den Organen rechenschaftspflichtig, von denen sie gewählt wurden. Zwischen den Parteitagen und den Landes-/Regional-Delegiertenversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen erfolgt die Rechenschaftslegung an das Zentralkomitee der KPD und die Landes-/Regionalleitungen.

Bei Nichtübereinstimmung der Auffassungen bei der Rechenschaftslegung vor den jeweiligen Organen ist die Entscheidung durch die nächsthöhere Leitung herbeizuführen.

Neufassungen und Änderungen der Finanz-Revisions-Ordnung der KPD können nur auf einem Parteitag beschlossen werden.

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Ordnung der Kontroll-/Schieds-Kommission

der Kommunistischen Partei Deutschlands

I. Grundsätze

Hauptinhalt der Arbeit der Kommission ist die Hilfe und Unterstützung der Mitglieder der KPD, ihrer Organisationen und Leitungen zur Realisierung des Programms und Statuts der KPD und die Kontrolle der Realisierung der dazu gefaßten Beschlüsse.

Die Kommission unterstützt die Wahrung der Einheit und Reinheit des Marxismus-Leninismus sowie die Wahrnehmung der durch die Anerkennung von Programm und Statut übernommenen Verantwortung.

Dort, wo parteischädigende Verstöße dagegen auftreten, untersucht die Kommission gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedern, Organisationen und Leitungen die Ursachen und schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und zur Vermeidung von Wiederholungen vor.

II. Bildung der Kontroll-/Schieds-Kommissionen, ihre Stellung und Aufgaben

  1. Ihre Bildung erfolgt auf zentraler und Landes/Regional-Ebene. Sie werden vom Parteitag, den Landes-/Regional-Delegiertenkonferenzen bzw. Mitgliederversammlungen gewählt. Sie sollten mindestens drei Mitglieder umfassen, aus deren Mitte der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende gewählt werden. In Organisationen, in denen eine geringe Mitgliederzahl 38 organisiert ist, ist ein Parteimitglied zu wählen, das befähigt ist, selbständig in Abstimmung mit der zuständigen Leitung und der Zentralen Kontroll-/Schieds-Kommission anstehende Probleme einer Entscheidung zuzuführen.
  2. Für die Tätigkeit der Kontroll-/Schieds-Kommissionen sind
  • das Programm,
  • das Statut,
  • die Ordnung der Kontroll-/Schieds-Kommission,
  • die Beschlüsse des Parteitages und des Zentralkomitees verbindlich.

    Sie überprüfen die Einhaltung von Programm, Statut und der dazu gefaßten Beschlüsse, sie analysieren die Ursachen für Verstöße gegen Programm und Statut durch Mitglieder der Partei, durch Mitgliedsorganisationen der Partei und Leitungen. Sie treffen zu ihrer Überwindung gemeinsam mit den zuständigen Gremien die dazu notwendigen Entscheidungen.
    Die Mitglieder der Kontroll-/Schieds-Kommissionen sind in Ausübung ihres Parteiauftrages berechtigt, an allen Beratungen der Leitungen in ihrem Verantwortungsbereich teilzunehmen.
    Die Kommissionen werden auf Antrag von Mitgliedern, Organisationen und Leitungen der KPD, auf der Grundlage der Arbeitspläne der Kommissionen oder auf der Grundlage selbst erkannter Notwendigkeiten tätig. Die Arbeitspläne sind mit den zuständigen Leitungen und der Zentralen Kontroll-/Schieds-Kommission abzustimmen.
  1. Die Mitglieder der gewählten Kontroll-/Schieds-Kommissionen sollten in der Regel keiner Leitung oder anderen Kommissionen angehören.
    Bei Verstößen von Kommissionsmitgliedern gegen das Programm und Statut können sie nach Prüfung durch die zuständigen Leitungen und der beschließenden Organe der Partei von ihrer Funktion entbunden werden.
  2. Entscheidungen der Kommissionen sollten in der Regel einstimmig getroffen werden, ansonsten entscheidet die Mehrheit der Kommissionsmitglieder.

Über jede Beratung ist Protokoll zu führen.

III. Arbeitsweise

  1. Die Kommission analysiert Ursachen aufgetretener Probleme grundsätzlich mit den betroffenen Mitgliedern, Organisationen und Leitungen. Über jede Beratung ist ein Protokoll anzufertigen.
  2. In Abstimmung mit den zuständigen bzw. übergeordneten Leitungen werden die erarbeiteten Erkenntnisse und Entscheidungen den betreffenden Mitgliedern, Organisationen und Leitungen mitgeteilt, mit dem Ziel der Überwindung der festgestellten Verstöße bzw. Mängel durch die Betreffenden.
    Bei Problemen, die die gesamte Partei betreffen, werden dazu Maßnahmen mit dem ZK der KPD bzw. seinem Sekretariat festgelegt.
  3. Die Bearbeitung von Anträgen oder Selbstveranlassungen zu Untersuchungen sollten im Interesse der Sache zügig erfolgen.
    Wenn Untersuchungen über einen längeren Zeitraum geführt werden, sind den Betreffenden Zwischenergebnisse mitzuteilen.
    Zur Klärung der Sachverhalte können durch die Kommissionen Mitglieder der Partei, unabhängig von ihrer Funktion, gehört werden. Den Einladungen der Kontroll-/Schieds-Kommission ist Folge zu leisten.

IV. Rechenschaftspflicht

Die Kommissionen sind den Organisationsebenen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben.

Zwischen den Parteitagen, den Landes-/Regional-Delegiertenkonferenzen bzw. Mitgliederversammlungen sind sie den im Statut festgelegten höchsten Gremien der Partei über ihre Tätigkeit rechenschaftspflichtig.

Neufassungen und Änderungen der Ordnung der Kontroll-/ Schieds-Kommission können nur auf einem Parteitag beschlossen werden.